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Rundtour Hölle von Brennberg aus

Quelle: Landkreis Regensburg
folgende Tourbeschreibung aus "Wandern im Regensburger Land"
Infos: www.landkreis-regensburg.de Tel: 0941/4009-495
Ausgangspunkt: Ortsmitte Brennberg
Markierung: Wanderweg Rundweg Hölle, Teilstück des Oberpfalzweges und Goldsteig-Zubringer
Länge: 9,8 km, Dauer: ca. 3 Stunden
Wegstrecke: Brennberg (600 m*) - Wernetsgrub (540 m) - Dosmühle (490 m) - Höllbachtal (510 m) - Straße entlang Höllbach - Fahnmühle (465 m)
Sehenswertes: Blockmeer aus mächtigen Granitblöcken, Burgruine Brennberg, Spital Brennberg (nur sonntags von 13 - 20 Uhr geöffnet)
Einkehrmöglichkeiten in der Nähe: Hirschbergers Holzofenkuchl, Brennberg, Tel. (0 94 84) 2 87, (Di Ruhetag), Gasthaus "Zur Burg", Tel. (0 94 84) 2 81, (kein Ruhetag, Mo - Sa Brotzeitkarte, Sonntag Mittagstisch), Konditorei-Café Kernbichl, Tel. (0 94 84) 2 59, (So/Feiertag ab 12 Uhr, Mo–Fr für Gruppen auf Anfrage),
Spital Brennberg (So 13 - 20 Uhr), Hofstube Röhrenhof, Tel. (0 94 84) 2 34, (Mo Ruhetag)
Nahverkehr: RVV-Linie 37 bis Brennberg, dann entlang der Markierung grünes Rechteck zum Einstieg Dosmühle
Parken: Parkplatz hinter Raiffeisenbank
Tipp: Anmarsch von Brennberg und Rückweg bequem zu gehen; In der „Hölle“ ist gutes Schuhwerk empfohlen, da es über felsige und rutschig Ab-/Aufstiege geht! Zurück von Dosmühle bis Brennberg etwa 110 m Gesamtanstieg, der Weg südlich durch das Höllbachtal über Fahnmühle beab, dann 135 m Gesamtanstieg nach Brennberg.
Charakteristik: idyllischer, erlebnisreicher Weg abseits von Ortschaften, abenteuerlich für Kinder, nicht für Kinderwagen geeignet; der Weg folgt dem natürlichen Gelände, festes Schuhwerk wichtig. Bitte auf dem markierten Weg bleiben!
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Das Naturschutzgebiet Hölle liegt im Naturraum Falkensteiner Vorwald in den Landkreisen Regensburg und Cham und wird auf ganzer Länge vom Höllbach durchflossen.
Von Brennberg (Parkplatz Friedhof hinter Raiffeisenbank) aus geht´s zuerst auf der Ortsdurchfahrt Richtung Osten. Nach 200 m biegen wir links in die Berndorfer-Straße ein, nach weiteren 200 m wieder links und folgen der Markierung: Auf dem Oberpfalzweg, begleitet von den Markierungen grünes Rechteck und Burgensteig (Ritter), geht es Richtung Nordosten. Bereits hier haben wir einen ersten Einblick in unsere typische Vorwaldlandschaft mit ihren Höhen und Tälern, ihren Feucht- und Trockenbiotopen.
Über die Straße erreichen wir Dosmühle, vor dem Hof überqueren wir die Brücke, um gleich wieder links abzubiegen. Auf dem Rundweg Hölle angelangt, entdecken wir nun die volle Schönheit dieses Rundweges: Zuerst überqueren wir eine blumenreiche Wiese, bevor wir zum Höllbach hinabsteigen und uns von ihm gefangen nehmen lassen. Wir begleiten den romantischen Wildbach, müssen ihn zwischendurch kurz verlassen, bevor er uns sein Herzstück offenbart. Aufwärts steigend saugen wir die kraftvolle Atmosphäre förmlich auf, erfreuen uns an den riesigen Wollsackverwitterungen und entdecken im oberen Teil des Naturschutzgebietes vielleicht sogar einen Krebs.
Nachdem wir nun die Kraft der Natur getankt haben, wenden wir uns auf dem Schotterweg nach links, nehmen die Straße nach rechts, biegen nach 250 m links in den Feldweg ein und tauchen dann wieder in den Wald ein. Wenn wir hier auf die Markierung rotes Dreieck stoßen, können wir entscheiden: Gehen wir auf dem gleichen Weg nach Brennberg zurück, auf dem wir gekommen sind, dann folgen wir der Markierung Rundweg Hölle, bis wir auf die Brücke treffen, an der wir uns links halten müssen.
Haben wir aber noch nicht genug vom Bach, folgen wir dem roten Dreieck flußabwärts und lassen uns von ihm begleiten, bis wir in Fahnmühle auf die Kreisstraße treffen. Dieses Teilstück des Weges gehört auch zum Premium-Wanderweg Goldsteig. Von hier könnte man für eine Brotzeit zur Hofstube im Röhrenhof abzweigen (ca. 20 Minuten Gehzeit). Zurück zur Fahnmühle treffen wir im Brückenbereich auf das rote Rechteck. Über die Brücke geht es rechts aufwärts Richtung Brennberg. Nach 150 m auf der Kreisstraße R 41 biegen wir rechts ab nach Thalhof. Nach einem längeren Aufstieg erreichen wir endlich wieder Brennberg. Unterwegs ruhen wir uns kurz auf der Bank am Waldesrand aus und genießen nochmals den Ausblick.
Tipp: Besuchen Sie das Spital in Brennberg am südlichen Ortseingang von Brennberg. Dort verbinden sich Kunst und Kultur, Tourismus und Naherholung, Regionalvermarktung und Bewirtung unter einem Dach. Im 1. Stock gibt es außerdem einen Info-Punkt. Hier liegen Prospekte und Broschüren zum Mitnehmen auf.
Öffnungszeiten: So 13 bis 20 Uhr
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Rundtour Hölle von Rettenbach aus
Quelle: Der hier angegebenen Wanderweg wurde von Prof. Dr. Harald Schumny - Vorsitzender des Tourismusvereins Falkenstein e.V. sowie des Kultur- und Heimatvereins Falkensteiner Vorwald e.V. als Beschreibung zusammen gestellt.
Ausgangspunkt: Ortsmitte Rettenbach
Markierung: Wanderweg 149
Länge/Dauer: 8,3 km, ca. 2,5 Std.
Wegstrecke: Rettenbach (570 m*) - Grubmühle (580 m) - Stausee Postfelden (560 m) - Eingang Hölle (550 m) - Höllbachtal (510 m) - Dosmühle (490 m) - Grubmühle - Rettenbach
Sehenswertes: Naturschutzgebiet "Hölle"
Einkehrmöglichkeiten: In Rettenbach Gasthaus Höcherl (Rettenbacher Hof), Montag Ruhetag, Tel. 09462/1049; Gasthaus Wagner (Alter Wirt), Dienstag Ruhetag, Tel. 09462/496, Hofgaststube Röhrhof zwischen Postfelden und Zumhof, Montag Ruhetag, Tel. 09484/234.
Nahverkehr: Buslinie 5 von Regensburg/Wörth/Donau aus, bzw. von Falkenstein aus zwischen 12.25 und 18.44 vier Verbindungen nach Falkenstein; Samstags nur 14.28 Uhr; Sonntags keine Busverbindung!
Parken: Parkplatz Postfelden
Tipp: Anmarsch von Rettenbach und Rückweg bequem zu gehen; In der „Hölle“ ist gutes Schuhwerk empfohlen, da es über felsige und rutschig Ab-/Aufstiege geht!
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Vom Rettenbacher Ortszentrum (Schule, Kirche) gehen wir „zu Fuß in die Hölle“, indem wir der Markierung 149 (Höllbachweg) folgen. Dabei geht es Richtung Westen über die Staatsstraße und etwa einen Kilometer bis zur Grubmühle (Sägewerk). Nun wendet der Weg in den Wald hinein bis zum Stausee Postfelden, der zweiten Staustufe des Höllbachs, der im Verlauf bis Wiesent drei Elektrizitätswerke antreibt.
Wir überqueren den Stauseeauslauf (den Höllbach) und gehen dann auf der Straße nach rechts und bald wieder links bei mehreren Wegmarkierungen und am Wanderparkplatz mit einer großen Infotafel vorbei noch knapp 500 m weiter. Das Naturschutzgebiet „Hölle“ ist deutlich angezeigt. Und man kann sich in der Tat auf eine geschützte Wildbachlandschaft freuen, die auch in der europäischen FFH-Liste aufgeführt ist (Flora-Fauna-Habitat). Ob man dieses einzigartige Gebiet nun links oder rechts herum erkundet, ist egal. Am Besten man versucht beide Versionen. Wir gehen am Wegweiser rechts hinein bis zum eigentlichen Eingang zur Hölle. Dann einfach hineingehen, schauen, genießen, oftmals stehen bleiben und Eindrücke aufnehmen.
Nach dem kompletten Rundweg geht es hinaus über Wiesenwege bis zur Dosmühle (großer Bauernhof). An der Straße biegt man links ein und gleich nach der Kurve rechts von der Straße weg. Dann weiter am Hinweis „Rundweg Hölle“ orientieren und hoch zur Straße gehen, die nach Osten und zurück auf Postfelden zu führt.
Wir gehen nun nicht denselben Weg am Stausee vorbei, sondern die Straße nach links durch Postfelden und dann an der Straßenverzweigung rechts an der Kapelle vorbei und mit der Markierung „rotes Rechteck“ nach Osten. Bald (200 m) schwenken wir nach rechts und gelangen schließlich wieder auf den Weg zur Grubmühle und weiter nach Rettenbach zurück, wo zwei empfehlenswerte Gasthäuser auf die verdiente Einkehr warten.
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Hier der Auszug aus dem Naturschutzgesetz:
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern als oberster Naturschutzbehörde über das Naturschutzgebiet „Hölle“ im Höllbachtal bei Wiesent, Landkreis Regensburg vom 27. Juni 1950 (BayBS I S. 213),
geändert durch Verordnung vom 24. November 1976 (GVBl S. 490). Auf Grund der §§ 4, 12 Abs. 2, 13 Abs. 2, 15 Abs. 1 des Reichsnaturschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 (RGBl I S. 821) sowie des § 7 Abs. 5 der Durchführungsverordnung zum Reichsnaturschutzgesetz vom 31. Oktober 1935 (RGBl I S. 1276) in der
Fassung der Verordnung zum 21. März 1950 (GVBl S. 70) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums des Innern auf dem Gebiete des Naturschutzes vom 13. September 1948 (GVBl S. 197) wird angeordnet:
§ 1
Der rund 10 km n.n.ö. Wiesent liegende – „Hölle“ genannte – Teil des Höllbachtales im Landkreis Regensburg wird mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in das Landesnaturschutzbuch eingetragen und damit unter den Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes gestellt.
§ 2
(1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von 17,366 ha und umfasst in der Gemarkung Rettenbach die Fl.Nr. 1288, 1255, 1256, 1259, 1311, 1312, 1314, 13141/2, 1314 1/3, 756 und in der Gemarkung Frankenberg die Fl.Nr. 256 a, 256 b und 257.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einer Karte 1:50.000 und eine Flur-Karte 1:5.000 rot eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde niedergelegt sind. Weitere Ausfertigungen dieser Karten befinden sich bei der Bayer. Landesstelle für Naturschutz in München, bei der Regierung der Oberpfalz in Regensburg als höherer Naturschutzbehörde und beim Landratsamt Regensburg als unterer Naturschutzbehörde.
Im Bereich des Schutzgebietes ist es verboten:
a) Pflanzen zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzupflücken, abzuschneiden oder abzureißen,
b) freilebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen, sie zu fangen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Neste und sonstige Brut- und Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen, unbeschadet der berechtigten Abwehrmaß-
nahmen gegen Kulturschädlinge oder sonst lästige Insekten,
c) Pflanzen oder Tiere einzubringen,
d) die Wege zu verlassen, zu lärmen, Feuer anzumachen, Abfälle wegzuwerfen
oder das Gelände auf andere Weise zu beeinträchtigen,
e) Bodenbestandteile abzubauen, Sprengungen oder Grabungen vorzunehmen, Schutt oder Bodenbestandteile einzubringen oder die Bodengestalt (einschließlich der natürlichen Wasserläufe) auf andere Weise zu verändern oder zu beschädigen,
g) Bild- oder Schrifttafeln anzubringen, soweit sie nicht auf den Schutz des Gebietes hinweisen.
§ 4
(1) Unberührt bleiben:
a) die rechtmäßige Ausübung der Jagd und der Fischerei,
b) die land- und forstwirtschaftliche Nutzung in dem bisherigen Umfang, Kahlschläge sind verboten.
(2) In besonderen Fällen kann die Regierung der Oberpfalz Ausnahmen von vorstehenden Vorschriften genehmigen.
§ 5
Nach Art. 55 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 52 des Bayerischen Naturschutzgesetzes vom 27. Juli 1973 (GVBl S. 473, ber. S. 562), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 1976 (GVBl S. 294), kann mit Geldbuße bis zu zwanzigtausend Deutsche Mark, in besonders schweren Fällen mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 zuwiderhandelt.
§ 6
Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger in Kraft.
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